Beispiele aus der Praxis

Wie wichtig die Mitgliedschaft im V.P.B. für den einzelnen Bauherren sein kann, zeigen einige wenige Beispiele aus unserer täglichen Praxis.

Mangelhafte Kellerdecke
Planungsfehler beseitigt
Mit den Regeln der Technik

Mangelhafte Kellerdecke

Herr Dr. W. bat uns um eine Baukontrolle, nachdem bei ihm die Fertigteilplatten der Kellerdecke verlegt worden waren. Dabei stellten wir fest, daß die Deckenplatten zum Teil nur 1,0 bis 1,5 cm auf den Wänden auflagen und daß die Anschlußbewehrung für die Ringbalken abgeschnitten war. Der Bauträger war zunächst nicht bereit, diese Mängel abzustellen. Daraufhin haben wir im Namen unseres Mitgliedes die zuständige Baubehörde angeschrieben und um eine Teil-Rohbauabnahme gebeten. Die Baustelle wurde von der Behörde sofort stillgelegt. Sämtliche Deckenplatten mußten ausgewechselt werden.

Planungsfehler beseitigt

Die Eheleute M. hatten mit einem Bauträger einen Vertrag über ein Einfamilienhaus mit ausbaufähigem Dachgeschoß abgeschlossen. Nach Erteilung der Baugenehmigung entschieden sie sich, die Treppe zum Dachgeschoß nachträglich mit in den Auftrag einzubeziehen. Daraufhin stellte sich heraus, daß im Rahmen der genehmigten Planung der Bau einer Treppe überhaupt nicht möglich war. Die notwendigen erheblichen Umplanungen sollten zu Lasten des Bauherren gehen. Erst nachdem sich der V.P.B.-Berater einschaltete und gegenüber dem Bauträger den fachlichen Nachweis erbrachte, daß es sich hier um einen Planungsfehler handelte, wurden die angekündigten Planungsmehrkosten zurückgenommen.

Mit den Regeln der Technik

Familie D. aus Düsseldorf ließ sich von einem Architekten ein Einfamilienhaus mit vier Kinderzimmern und einem Appartement für die mitfinanzierende Tante planen. Doch die Kosten für Grundstück und Erschließung wurden so hoch, daß die Realisierung des Architektenplanes mit konventionellen Mitteln nicht möglich war. Familie D. fand einen Unternehmer, der versprach, ihr Haus zum Festpreis und im vorgesehenen Rahmen zu errichten. Um kein Risiko einzugehen, wurde Familie D. Mitglied beim V.P.B.. Durch diese frühzeitige Mitgliedschaft konnte der regionale Bauberater bereits bei der Formulierung des Bauauftrages mitwirken und so die Positionen der Auftraggeber absichern. Denn der Unternehmer versuchte einen Geschäftserfolg durch den Einsatz preisgünstiger Subunternehmer zu verbessern. Diese wiederum wollten ihre Leistung mit möglichst geringem Aufwand erbringen, was nicht immer mit den Regeln der Technik in Einklang zu bringen war. Doch die vereinbarten regelmäßigen Baukontrollen versetzten den V.P.B.-Berater in die Lage, Abweichungen und Mängel frühzeitig zu erkennen und zu dokumentieren. Dadurch ließen sich Nachbesserungen rechtzeitig und problemlos durchführen.